SEPA
Das EU-einheitliche Zahlungsverfahren SEPA (in Englisch „Single Euro Payments Area“) muss seit dem 1. Februar 2014 verbindlich umgesetzt werden. Auf Überweisungen und Lastschriften gelten nur noch die BIC-Nummern (bisher Bankleitzahl) und IBAN-Nummern (bisher Kontonummern).
Die vhs Bodenseekreis benötigt von ihren Teilnehmenden eine schriftliche Ermächtigung (SEPA-Rahmenmandat), die Kursgebühren mittels Lastschrift einzuziehen.
BIC- und IBAN-Nummer
In der Regel auf der Kundenkarte oder EC-Karte Ihrer Bank. Falls Sie den BIC-Code und die IBAN-Nummer nicht wissen, macht das überhaupt nichts. Mit Hilfe unserer EDV können wir Ihre alte Bankleitzahl und Konto-Nummer in BIC-Code und IBAN-Nummer umwandeln. Das ist ein kostenloser Service der vhs.
Gläubiger-ID und Mandats-Referenznummer
Bei von Ihrem Konto gezogenen Lastschriften wird die Gläubiger-Identifikationsnummer (= offizielle Code-Nummer des Landratsamtes) und die Mandats-Referenznummer (= Ihre persönliche Code-Nummer bei uns) abgedruckt.
Unsere Gläubiger-Identifikationsnummer lautet: DE 34 BSK 00000000133. Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns gerne an!