Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen
Kindertagespflegepersonen bilden, erziehen und betreuen Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. Zur Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson wird eine Erlaubnis zur Kindertagespflege vom Jugendamt Bodenseekreis benötigt. Voraussetzung für den Erhalt dieser Pflegeerlaubnis ist die Teilnahme am „Qualifizierungskurs Kindertagespflege“, welcher im Bodenseekreis vom Jugendamt in Kooperation mit der Volkshochschule Bodenseekreis angeboten wird. Grundlage für diesen Kurs ist das „Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg“. Dieses Konzept beinhaltet einen Vorbereitungskurs mit 50 Unterrichtseinheiten sowie einen Qualifizierungskurs mit 250 Unterrichtseinheiten.
Das „Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg“ gründet sich auf das vom DJI erarbeitete Qualifizierungshandbuch. Bei diesem Konzept ist das Prinzip der „Kompetenzorientierung“ leitend.
Nach erfolgreicher Teilnahme am „Vorbereitungskurs“ und somit den ersten 50 Unterrichtseinheiten kann die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson aufgenommen werden. Das Jugendamt Bodenseekreis stellt hierfür eine „Vorläufige Pflegeerlaubnis“ aus.
E-Mail: sabine.bruckert@bodenseekreis.de
Zuständig für: Bermatingen, Markdorf, Oberteuringen
Margherita Flesch
Tel.: 0159 04204 477
E-Mail: margherita.flesch@bodenseekreis.de
Zuständig für: Daisendorf, Hagnau, Meersburg, Owingen, Sipplingen, Stetten, Uhldingen-Mühlhofen,Überlingen
Christine Stadler
Tel.: 0159 04204 243
E-Mail: christine.stadler@bodenseekreis.de
Zuständig für: Überlingen
E-Mail: carmen.christ-May@bodenseekreis.de
Zuständig für: Deggenhausertal, Frickingen, Heiligenberg, Salem
Gabi Schaup-Knaack
Tel.: 0159 04204 256
Mail: gabriele.schaup-knaack@bodenseekreis.de
Zuständig für: Eriskirch, Langenargen, Kressbronn, Friedrichshafen, Immenstaad
Claudia Dahlhoff
Tel.: 0159 04204 247
E-Mail: claudia.dahlhoff@bodenseekreis.de
Zuständig für: Meckenbeuren
Marion Litter
Tel.: 07542-98063020
E-Mail: marion.litter@bodenseekreis.de