Bildungszeit

Bildungszeit? Was ist das?


Beschäftigte in Baden-Württemberg haben seit dem 1. Juli 2015 einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes.

Anträge auf Bildungszeit müssen spätestens neun Wochen vor Beginn der geplanten Bildungszeit, beim Arbeitgeber schriftlich eingereicht werden. Die Kosten der Bildungsmaßnahme tragen die Beschäftigten selbst.

Bildungsmaßnahmen im Sinne des BzG BW dürfen nur von anerkannten Bildungseinrichtungen durchgeführt werden. Die Volkshochschule Bodenseekreis ist eine anerkannte Bildungseinrichtung im Sinne des BzG BW.

Weitere Informationen und Antragsvordrucke finden Sie hier.

Bildungszeit Englisch Niveau A2LB406916ZE*

fit for work and everyday life
25.09.24 - 27.09.24 (3-mal) 09:00 - 15:30 Uhr
Überlingen
Plätze frei
(Plätze frei)