Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen

  • Kindertagespflegepersonen bilden, erziehen und betreuen Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. Zur Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson wird eine Erlaubnis zur Kindertagespflege vom Jugendamt Bodenseekreis benötigt. Voraussetzung für den Erhalt dieser Pflegeerlaubnis ist die Teilnahme am „Qualifizierungskurs Kindertagespflege“, welcher im Bodenseekreis vom Jugendamt in Kooperation mit der Volkshochschule Bodenseekreis angeboten wird. Grundlage für diesen Kurs ist das „Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg“. Dieses Konzept beinhaltet einen "Qualifizierungskurs 1" mit 50 Unterrichtseinheiten sowie einen "Qualifizierungskurs 2" mit 250 Unterrichtseinheiten.
    Das „Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg“ gründet sich auf das vom DJI erarbeitete Qualifizierungshandbuch. Bei diesem Konzept ist das Prinzip der „Kompetenzorientierung“ leitend.
    Nach erfolgreicher Teilnahme am Qualifizierungskurs 1 und somit den ersten 50 Unterrichtseinheiten beginnt bereits die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Das Jugendamt Bodenseekreis stellt hierfür eine „Vorläufige Pflegeerlaubnis“ aus. Der Qualifizierungskurs 2 findet somit tätigkeitsbegleitend statt.

    Für pädagogische Fachkräfte, wie zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher, kann die Qualifizierung verkürzt werden: Sie müssen verpflichtend den Qualifizierungskurs 1 mit 50 Unterrichtseinheiten absolvieren. Die Teilnahme am Qualifizierungskurs  2 ist freiwillig.
    Bei Fragen rund um die Kindertagespflege stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen des Jugendamtes gerne zur Verfügung:
                                                              
    Sabine Bruckert
    Tel.: 0159 04204 242
    E-Mail: sabine.bruckert@bodenseekreis.de             
    Zuständig für: Bermatingen, Markdorf

    Margherita Flesch
    Tel.: 0159 04204 477
    E-Mail: margherita.flesch@bodenseekreis.de
    Zuständig für: Heiligenberg, Daisendorf, Hagnau, Meersburg, Owingen, Sipplingen, Stetten, Uhldingen-Mühlhofen

    Christine Stadler
    Tel.: 0159 04204 243
    E-Mail: christine.stadler@bodenseekreis.de
    Zuständig für: Überlingen

    Carmen Christ-May
    Tel.: 0159 04204 258
    E-Mail: carmen.christ-May@bodenseekreis.de
    Zuständig für: Deggenhausertal, Frickingen, Salem

    Gabi Schaup-Knaack
    Tel.: 0159 04204 256
    Mail: gabriele.schaup-knaack@bodenseekreis.de
    Zuständig für:  Kressbronn, Friedrichshafen, Oberteuringen, Immenstaad,


    Claudia Dahlhoff
    Tel.: 0159 04204 247
    E-Mail: claudia.dahlhoff@bodenseekreis.de
    Zuständig für: Langenargen, Meckenbeuren

    Marion Litter
    Tel.: 07542-98063020
    E-Mail: marion.litter@bodenseekreis.de
    Zuständig für: Eriskirch, Neukirch, Tettnang

    Weitere Informationen zur Qualifizierung unter: www.bodenseekreis.de/kindertagespflege

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