Erhalt des Familienvermögens durch
lebzeitige Übertragungen und Verfügungen von Todes wegen


In den letzten 75 Jahren sind große Familienvermögen entstanden. Diese werden in den nächsten Jahren vererbt oder verschenkt.
Der Wunsch, das Vermögen der Familie zusammenzuhalten und nicht durch zivile Streitigkeiten oder Gerichtsverfahren zu zerschlagen, wird vom „Familienhaupt“ und teilweise auch von der gesamten Familie geäußert und gewünscht. Dies ist nachvollziehbar, da Gerichtsverhandlungen, teilweise über mehrere Instanzen, nicht nur Geld kosten, sondern an deren Ende sich die Familienmitglieder nicht mehr grüßen und verfeindet sind. Um zu erreichen, dass das Familienvermögen erhalten bleibt, sollte die Familie früh beginnen, sich mit diesem Thema zu beschäftigen.

Der Referent zeigt auf, welche Möglichkeiten es gibt, das Familienvermögen zu erhalten.



* kostenfreier Rücktritt bis eine Woche vor Kursbeginn

1 Abend
Dienstag, 23.04.2024, 19:00 - 21:15 Uhr
1 Termin(e)
Di 23.04.2024 19:00 - 21:15 Uhr Constantin-Vanotti-Schule, Carl-Benz-Weg 37, 88662 Überlingen, Raum 127
Dr. Hans-Peter Wetzel
, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht
KB103520ÜB*
12,00 € (nicht rabattierbar) (gültig ab 8 Teilnehmenden)

Belegung: 
Plätze frei
(Plätze frei)