Qualifizierungskurs Teil 2 - Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen
Jahreskurs 2024/2025
Im Qualifizierungskurs Teil 2 werden die Themen des Qualifizierungskurses Teil 1 vertieft. Zusätzlich findet eine Auseinandersetzung mit den Themen „Beziehung, Interaktion und Kommunikation“, „Kinderrechte und Kinderschutz“, Inklusion sowie „Konzeption und Qualitätsentwicklung“ statt. Schulungsschwerpunkt ist die Verzahnung zwischen Theorie und Praxis. Am Qualifizierungskurs Teil 2 kann nur teilnehmen, wer am 1. Kurs teilgenommen hat.
Kindertagespflegepersonen bilden, erziehen und betreuen Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. Zur Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson wird eine Erlaubnis zur Kindertagespflege vom Jugendamt Bodenseekreis §43 SGB VIII benötigt. Voraussetzung für den Erhalt dieser Pflegeerlaubnis ist die Teilnahme am „Qualifizierungskurs Kindertagespflege“, welcher im Bodenseekreis vom Jugendamt in Kooperation mit der Volkshochschule Bodenseekreis angeboten wird. Grundlage für diesen Kurs ist das „Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg“. Dieses Konzept beinhaltet einen "Qualifizierungskurs Teil 1" mit 50 Unterrichtseinheiten sowie einen "Qualifizierungskurs Teil 2" mit 250 Unterrichtseinheiten.
Das „Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg“ gründet sich auf das vom DJI erarbeitete Qualifizierungshandbuch (QHB). Bei diesem Konzept ist das Prinzip der „Kompetenzorientierung“ leitend.
In der Qualifizierung vermitteln pädagogische Fachkräfte Grundkenntnisse der Entwicklungspsychologie, Pädagogik, des Bildungsauftrages, Kinderschutz, Inklusion, Wirtschaft (Businessplan Kindertagespflege), sowie rechtliche Rahmenbedingungen.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Qualifizierungskurs Teil 1 und somit den ersten 50 Unterrichtseinheiten beginnt bereits die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Das Jugendamt Bodenseekreis stellt hierfür eine „Befristete Pflegeerlaubnis“ aus. Der Qualifizierungskurs Teil 2 findet somit tätigkeitsbegleitend statt und endet mit dem Kolloquium.
Bei Fragen rund um die Kindertagespflege stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen des Jugendamtes gerne zur Verfügung:
Die Kosten übernimmt der Landkreis Bodenseekreis, unterstützt durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg
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