Qualifizierungskurs Teil 1 - Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen
Der Qualifizierungskurs Teil 1 führt in die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ein und ist vor der Aufnahme des ersten Tagespflegekindes zu absolvieren. Inhalte sind beispielsweise die pädagogische Alltagsgestaltung, rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege sowie das Thema „Selbständigkeit“. Am Qualifizierungskurs Teil 1 kann nur teilnehmen, wessen Eignung bereits durch die regional zuständige Vermittlungsstelle für Kindertagespflege positiv überprüft worden ist. Ebenso muss die Teilnahme an einem Erst-Hilfe-Kurs am Kind (9 UE) vorgelegt werden.
Jetzt beruflich neu durchstarten – Wie werde ich Tagesmutter/Tagesvater? Sie suchen nicht nur einen Job, sondern eine Aufgabe mit Sinn? Sie möchten gerne mit Kindern arbeiten, sie in ihrer Entwicklung begleiten und Eltern in ihrer Lebens- und Familiensituation unterstützen? Dann qualifizieren Sie sich zur Kindertagespflegeperson – einem Beruf mit Herz.
Was erwartet Sie als Tagesmutter/Tagesvater? - Eine sinnvolle Tätigkeit mit Kindern im Alter von 0 - 3 Jahren - Flexible und selbständige Arbeitszeiten - ideal für Ihre Vereinbarkeit von Familie und Alltag - Attraktive Verdienstmöglichkeiten
Was sollten Sie mitbringen? - Freude, Spaß und Erfahrung mit Kindern - Sie sind geduldig, zuverlässig und verantwortungsbewusst - Sie sind mindestens 18 Jahre alt und haben einen Hauptschulabschluss - Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse (B2 Niveau)
Ihr Weg zur Tagesmutter/Tagesvater? 1. Kontaktaufnahme: Zur Kindertagespflegefachkraft Ihrer Region (siehe unten) 2. Eignungsprüfung: Persönliches Gespräch mit Ihrer Kindertagespflegefachkraft, Überprüfung der Räumlichkeiten sowie des Führungszeugnisses 3. Nach Ihrer Anmeldung zum aktuellen Qualifizierungskurs erhalten Sie eine persönliche Einladung zum Kursstart
Unterrichtsmodalitäten? - Lehrgrundlage ist das „Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ (QHB) - Der tätigkeitsvorbereitende Qualifizierungskurs Teil 1 umfasst 50 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten - Der tätigkeitsbegleitende Qualifizierungskurs Teil 2 betrifft nicht pädagogisch vorgebildete Interessenten und umfasst zusätzliche 250 Unterrichtseinheiten - Nach Ende des Qualifizierungskurses Teil 1 ist die schriftliche Erteilung der Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII sowie die Tätigkeitsaufnahme möglich - Es erwarten Sie spannende Themen wie Partizipation, Selbständigkeit und Businessplan, unterschiedliche pädagogische Ansätze, wie z.B. Emmi Pikler usw. Pädagogische Fachkräfte vermitteln fundierte Inhalte zu Themen wie Pädagogik, Kinderschutz, Entwicklungspsychologie, Inklusion, Kommunikation und gesunder Ernährung. - Die Gebühren für diese Kurse übernimmt das Jugendamt Bodenseekreis im Auftrag des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg. Der Qualifizierungskurs ist somit für Sie kostenfrei.
Bei Fragen rund um die Kindertagespflege stehen Ihnen die Kindertagespflegefachkräfte des Jugendamtes in Ihrer Region gerne zur Verfügung - Termine nach telefonischer Absprache:
Die Kosten übernimmt der Landkreis Bodenseekreis, unterstützt durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg