Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen

Kindertagespflegepersonen bilden, erziehen und betreuen Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. Zur Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson wird eine Erlaubnis zur Kindertagespflege vom Jugendamt Bodenseekreis benötigt. Voraussetzung für den Erhalt dieser Pflegeerlaubnis ist die Teilnahme am „Qualifizierungskurs Kindertagespflege“, welcher im Bodenseekreis vom Jugendamt in Kooperation mit der Volkshochschule Bodenseekreis angeboten wird. Grundlage für diesen Kurs ist das „Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg“. Dieses Konzept beinhaltet einen "Qualifizierungskurs 1" mit 50 Unterrichtseinheiten sowie einen "Qualifizierungskurs 2" mit 250 Unterrichtseinheiten.
Das „Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg“ gründet sich auf das vom DJI erarbeitete Qualifizierungshandbuch. Bei diesem Konzept ist das Prinzip der „Kompetenzorientierung“ leitend.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Qualifizierungskurs 1 und somit den ersten 50 Unterrichtseinheiten beginnt bereits die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Das Jugendamt Bodenseekreis stellt hierfür eine „Vorläufige Pflegeerlaubnis“ aus. Der Qualifizierungskurs 2 findet somit tätigkeitsbegleitend statt.

Für pädagogische Fachkräfte, wie zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher, kann die Qualifizierung verkürzt werden: Sie müssen verpflichtend den Qualifizierungskurs 1 mit 50 Unterrichtseinheiten absolvieren. Die Teilnahme am Qualifizierungskurs  2 ist freiwillig.

Bei Fragen rund um die Kindertagespflege stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen des Jugendamtes gerne zur Verfügung:
                                                          
Sabine Bruckert
Tel.: 0159 04204 242
E-Mail: sabine.bruckert@bodenseekreis.de             
Zuständig für: Bermatingen, Markdorf

Margherita Flesch
Tel.: 0159 04204 477
E-Mail: margherita.flesch@bodenseekreis.de
Zuständig für: Heiligenberg, Daisendorf, Hagnau, Meersburg, Owingen, Sipplingen, Stetten, Uhldingen-Mühlhofen

Christine Stadler
Tel.: 0159 04204 243
E-Mail: christine.stadler@bodenseekreis.de
Zuständig für: Überlingen

Carmen Christ-May
Tel.: 0159 04204 258
E-Mail: carmen.christ-May@bodenseekreis.de
Zuständig für: Deggenhausertal, Frickingen, Salem

Gabi Schaup-Knaack
Tel.: 0159 04204 256
Mail: gabriele.schaup-knaack@bodenseekreis.de
Zuständig für:  Kressbronn, Friedrichshafen, Oberteuringen, Immenstaad,


Claudia Dahlhoff
Tel.: 0159 04204 247
E-Mail: claudia.dahlhoff@bodenseekreis.de
Zuständig für: Langenargen, Meckenbeuren

Marion Litter
Tel.: 07542-98063020
E-Mail: marion.litter@bodenseekreis.de
Zuständig für: Eriskirch, Neukirch, Tettnang

Weitere Informationen zur Qualifizierung finde Sie unter: www.bodenseekreis.de/kindertagespflege

Fr, Sa 10.03.23
17:00–21:15 Uhr
Friedrichshafen
Plätze frei
Di, Sa 10.10.23
17:00–20:15 Uhr
Friedrichshafen
Plätze frei