Qualifizierungskurs Teil 1 - Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen
Der Qualifizierungskurs Teil 1 führt in die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ein und ist vor der Aufnahme des ersten Tagespflegekindes zu absolvieren. Inhalte sind beispielsweise die pädagogische Alltagsgestaltung, rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege sowie das Thema „Selbständigkeit“. Am Qualifizierungskurs Teil 1 kann nur teilnehmen, wessen Eignung bereits durch die regional zuständige Vermittlungsstelle für Kindertagespflege positiv überprüft worden ist. Ebenso muss die Teilnahme an einem Erst-Hilfe-Kurs am Kind (9 UE) vorgelegt werden.
Kindertagespflegepersonen bilden, erziehen und betreuen Kinder im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen. Zur Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson wird eine Erlaubnis zur Kindertagespflege vom Jugendamt Bodenseekreis §43 SGB VIII benötigt. Voraussetzung für den Erhalt dieser Pflegeerlaubnis ist die Teilnahme am „Qualifizierungskurs Kindertagespflege“, welcher im Bodenseekreis vom Jugendamt in Kooperation mit der Volkshochschule Bodenseekreis angeboten wird. Grundlage für diesen Kurs ist das „Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg“. Dieses Konzept beinhaltet einen "Qualifizierungskurs Teil 1" mit 50 Unterrichtseinheiten sowie einen "Qualifizierungskurs Teil 2" mit 250 Unterrichtseinheiten.
Das „Qualifizierungskonzept Baden-Württemberg“ gründet sich auf das vom DJI erarbeitete Qualifizierungshandbuch (QHB). Bei diesem Konzept ist das Prinzip der „Kompetenzorientierung“ leitend.
In der Qualifizierung vermitteln pädagogische Fachkräfte Grundkenntnisse der Entwicklungspsychologie, Pädagogik, des Bildungsauftrages, Kinderschutz, Inklusion, Wirtschaft (Businessplan Kindertagespflege), sowie rechtliche Rahmenbedingungen.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Qualifizierungskurs Teil 1 und somit den ersten 50 Unterrichtseinheiten beginnt bereits die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson. Das Jugendamt Bodenseekreis stellt hierfür eine „Befristete Pflegeerlaubnis“ aus. Der Qualifizierungskurs Teil 2 findet somit tätigkeitsbegleitend statt.
Für pädagogische Fachkräfte, wie zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher, kann die Qualifizierung verkürzt werden: Sie müssen verpflichtend den Qualifizierungskurs 1 mit 50 Unterrichtseinheiten absolvieren. Die Teilnahme am Qualifizierungskurs Teil 2 ist freiwillig. Sie erhalten danach die „vollständige Pflegeerlaubnis“.
Neben dem Qualifizierungskurs sind folgende Voraussetzungen für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis erforderlich: Eignungsprüfung durch die Kindertagespflegefachfrau Ihrer Region, Kenntnisse der Sprache auf dem Niveau B2, Erweitertes Führungszeugnis, sowie der Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses für Säuglinge und Kleinkinder (9 UE).
Bei Fragen rund um die Kindertagespflege stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen des Jugendamtes gerne zur Verfügung:
Die Kosten übernimmt der Landkreis Bodenseekreis, unterstützt durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg