Wer erbt meine persönlichen Daten im Internet, wenn ich sterbe?
Das deutsche Erbrecht bestimmt, dass nach dem Tod der gesamte Nachlass ohne Einschränkungen auf den bzw. die Erben übergeht. Soweit der Nachlass aus Sachen, Forderungen oder sonstigen Vermögenswerten besteht, ergeben sich insoweit im Regelfall keine Probleme. Was aber geschieht mit meinen persönlichen Daten, die ich im Hinblick auf die "digitale Welt" im Internet hinterlasse? Können meine Erben auf diese Daten Zugriff nehmen? Die Geschäftsbedingungen der Anbieter, z. B. Google, Facebook etc., schränken diese Möglichkeiten im Regelfall ein. Die bisherige Rechtsprechung hat sich zu dieser Problematik mit drei Urteilen befasst. Nachdem zunächst das Landgericht Berlin mit einer Entscheidung vom 12/17/2015 den Erben zugestand, auf die Daten bei Facebook zuzugreifen, wurde dies durch das Berufungsurteil des Kammergerichts Berlin vom 05/31/2017 eingeschränkt. In diesem Urteil wurde den Eltern der Zugriff auf den Facebook-Account ihrer verstorbenen minderjährigen Tochter verwehrt unter Hinweis auf das Fernmeldegeheimnis. Zwischenzeitlich wurde die Sache abschließend durch den Bundesgerichtshof mit Urteil vom 07/12/2018 geklärt. In diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof zutreffend entschieden, dass bei Tod eines Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks der Nutzungsvertrag grundsätzlich auf die Erben übergeht. Der Vortrag soll vor dem Hintergrund der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Probleme der digitalen Welt im Zusammenhang mit der Nachlassregelung erläutern. Wichtig ist, darauf hinzuweisen, dass dieses Problem auch bei der Testamentsgestaltung berücksichtigt werden muss, durch Erteilung von entsprechenden Vollmachten als Sicherheit für die Erben.
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